Falschinformationen in LexisNexis

Faktisch falsche Daten in LexisNexis: Anfechtung und Korrektur.

Falsch-Positiv vs. faktisch falsche Informationen

Bei LexisNexis-Einträgen ist es wichtig, zwei grundlegend verschiedene Probleme zu unterscheiden:

  • Falsch-Positiv (False Positive): Ihr Name oder andere Merkmale stimmen mit denen einer sanktionierten Person überein — es handelt sich um eine Verwechslung. Sie sind korrekt in der Datenbank beschrieben, aber mit der falschen Person assoziiert.
  • Faktisch falsche Informationen: Die Datenbank enthält inhaltlich falsche Fakten über Sie als Person — z.B. falsche strafrechtliche Verbindungen, nicht existierende Unternehmensbeziehungen oder eine falsche Identifizierung als Subjekt in einem Medienbericht.

Faktisch falsche Informationen sind rechtlich gravierender und erfordern eine andere Anfechtungsstrategie als bloße Namensübereinstimmungen. Unsere Anwälte kennen beide Verfahren und wählen den effektivsten Ansatz für Ihren Fall.

Arten von Falschinformationen in LexisNexis

  • Fehlerhafte strafrechtliche Verbindungen: Kriminelle Verurteilungen, Ermittlungsverfahren oder Strafanzeigen, die fälschlicherweise Ihrer Person zugeordnet wurden — z.B. weil eine andere Person mit ähnlichem Namen involviert war.
  • Falsche Unternehmensverbindungen: Verbindungen zu Unternehmen, an denen Sie nie beteiligt waren oder die zu sanktionierten Entitäten gehören — oft entstanden durch fehlerhafte Handelsregisterdaten oder Datenmixing.
  • Falsch identifiziertes Subjekt in Medienberichten: Adverse-Media-Einträge, bei denen ein Medienbericht über eine andere Person fälschlicherweise Ihrem Profil zugeordnet wurde.
  • Veraltete negative Informationen: Informationen über Insolvenzverfahren, Pfändungen oder Rechtsstreitigkeiten, die längst abgeschlossen sind und nach geltendem Recht nicht mehr gespeichert werden dürfen.

LexisNexis-Pflichten nach DSGVO

Als Datenverarbeiter ist LexisNexis Risk Solutions nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet:

  • Nur sachlich richtige und aktuelle Daten zu verarbeiten (Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO)
  • Unrichtige Daten unverzüglich zu berichtigen (Art. 16 DSGVO)
  • Daten zu löschen, wenn sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 DSGVO)
  • Betroffenen Auskunft über gespeicherte Daten zu erteilen (Art. 15 DSGVO)

Anfechtungsverfahren für faktisch falsche Informationen

  1. Vollständigen LexisNexis-Bericht anfordern: SAR stellen und alle gespeicherten Daten über Ihre Person einholen.
  2. Falsche Einträge präzise identifizieren: Exakte Fehler dokumentieren und von korrekten Einträgen abgrenzen.
  3. Formaler Antrag mit Beweisen: Schriftliche Berichtigung oder Löschung unter Vorlage detaillierter Belege (Gerichtsdokumente, Handelsregisterauszüge, eidesstattliche Erklärungen, Medienrichtigstellungen).
  4. Eskalation bei Ablehnung: Bei Ablehnung oder Nichtreaktion: Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (BfDI, ICO, CNIL) oder zivilrechtliche Klage auf Datenlöschung und Schadensersatz.

Übersicht: Falschinformationstypen und Rechtsmittel

Art der Falschinformation Häufige Ursache Rechtsmittel Rechtsgrundlage
Falsche strafrechtliche Verbindung Namensähnlichkeit, Datenmixing Berichtigung + Nachweis, ggf. Gegendarstellung Art. 16 DSGVO
Falsche Unternehmensverbindung Fehlerhafte Registerdaten, Datenfusion Berichtigung mit Handelsregisterdokumenten Art. 16 DSGVO
Falsch zugeordneter Medienbericht Automatische Texterkennung Nachweis + Anforderung Quellenkorrektur Art. 16, 17 DSGVO
Veraltete negative Daten Keine automatische Löschung Antrag auf Löschung nach Fristablauf Art. 17 DSGVO

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Falsch-Positiv und einer faktisch falschen Information?

Bei einem Falsch-Positiv stimmt Ihr Name mit dem einer sanktionierten Person überein — es ist eine Verwechslung. Bei faktisch falschen Informationen enthält Ihr eigenes LexisNexis-Profil inhaltlich unrichtige Angaben, z.B. eine strafrechtliche Verurteilung, die Sie nie hatten. Die Anfechtungsstrategie und die erforderlichen Belege sind bei beiden Fällen unterschiedlich.

Wir fordern zunächst offizielle Dokumente an — z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis, Gerichtsdokumente oder eine Bescheinigung der Staatsanwaltschaft, dass gegen Sie kein Verfahren besteht oder anhängig war. Diese Belege werden zusammen mit einem formalen Korrekturantrag an LexisNexis übermittelt.

Ja, unter bestimmten Umständen. Die DSGVO sieht in Art. 82 ein Recht auf Schadensersatz vor, wenn ein Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter gegen die Verordnung verstößt und Ihnen dadurch Schaden entstanden ist. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Schadensersatzklage erfüllt sind.

LexisNexis Risk Solutions ist ein internationales Unternehmen und unterhält separate Datenbanken für verschiedene Märkte. EU-Personen können DSGVO-Rechte gegenüber der europäischen LexisNexis-Einheit geltend machen. Für US-Produkte wie Accurint gelten andere Regeln (FCRA, CCPA). Wir koordinieren die Anfechtung über alle relevanten Systeme.

Bei Verweigerung stehen mehrere Wege offen: Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde (BfDI in Deutschland, ICO im UK, CNIL in Frankreich), zivilrechtliche Unterlassungsklage oder Klage auf Datenberichtigung und Schadensersatz. In der Praxis führt eine gut begründete Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oft schon zur freiwilligen Korrektur durch LexisNexis.

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