PEP, Sanktionen & Adverse Media Überprüfung

PEP-Status, Sanktionslisten und adverse Medien: Umfassende Überprüfung und Lösung.

Die drei häufigsten Gründe für KYC-Ablehnung

In der modernen Bankcompliance gibt es drei Hauptkategorien, die zur Ablehnung von Konten, Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen führen. Oft treten sie nicht isoliert, sondern in Kombination auf — was das Problem erheblich komplizierter macht.

1. PEP-Status (Politically Exposed Person)

Ein PEP ist eine Person, die eine herausgehobene öffentliche Funktion innehat oder innehatte — oder ein enger Familienangehöriger bzw. bekannter Geschäftspartner einer solchen Person ist.

Wie er entsteht: PEP-Status wird durch öffentliche Ämter, politische Positionen, Staatsfunktionen oder enge Verbindungen zu solchen Personen erworben. Die Klassifizierung erfolgt durch Datenbankanbieter wie Refinitiv, Dow Jones oder LexisNexis.

Wie lange er gilt: In der EU gilt PEP-Status nach Ausscheiden aus dem Amt typischerweise noch mindestens 12–18 Monate. Viele Datenbanken behalten den Status jedoch jahrelang bei.

Wie er entfernt werden kann: Durch formellen Antrag beim Datenbankbetreiber mit Nachweis, dass die Position nicht mehr besteht und keine erhöhten Risiken vorliegen. Oft ist juristische Unterstützung erforderlich, da Anbieter solche Anträge nicht selten ablehnen.

2. Sanktionslisten-Treffer

Ein Sanktionslisten-Treffer bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen auf einer offiziellen Sanktionsliste erscheint oder fälschlicherweise damit in Verbindung gebracht wird.

Relevante Listen:

  • OFAC SDN (USA): Specially Designated Nationals — die wichtigste US-Sanktionsliste
  • EU Consolidated Sanctions List: Alle EU-Sanktionsprogramme kombiniert
  • OFSI Consolidated List (UK): UK-Sanktionen nach dem Brexit
  • UN Security Council Sanctions: Internationale Sanktionen der Vereinten Nationen

Wie Einträge angefochten werden: Je nach Liste unterschiedliche Verfahren — OFAC Reconsideration Request, Klage beim EuGH (CJEU), OFSI Review oder UN Focal Point-Verfahren. Jedes Regime hat eigene Fristen, Verfahren und Anforderungen an Dokumentation.

3. Adverse Media

Adverse Media bezeichnet negative Berichte in Medien, Nachrichtenquellen oder öffentlichen Datenbanken, die Risiken wie Betrug, Korruption, Geldwäsche oder andere Finanzkriminalität suggerieren.

Genutzte Datenbanken: Refinitiv World-Check, Dow Jones Risk & Compliance, LexisNexis Nexis Diligence, Acuris Risk Intelligence, ComplyAdvantage und weitere spezialisierte Anbieter.

Adverse Media-Treffer können auf veralteten, kontextlosen oder falschen Berichten basieren — mit denselben schwerwiegenden Konsequenzen für den Bankkontenzugang.

Wenn alle drei gleichzeitig aktiv sind

Wenn PEP-Status, Sanktionstreffer und Adverse Media gleichzeitig vorliegen, ist ein koordiniertes Vorgehen unerlässlich. Die Behandlung nur eines Problems ohne die anderen führt selten zur vollständigen Lösung. Unsere Anwälte entwickeln eine integrierte Strategie, die alle drei Dimensionen gleichzeitig adressiert:

  • Parallele Anfechtungen bei Sanktionsbehörden und Datenbankanbietern
  • Koordinierte Kommunikation mit der Bank, die alle Aspekte umfasst
  • Priorisierung der Maßnahmen nach Dringlichkeit und Erfolgswahrscheinlichkeit

Übersicht: Problem | Quelle | Anfechtungsweg | Dauer

Problem Quelle Anfechtungsweg Dauer
PEP-Status Refinitiv, Dow Jones, LexisNexis Datenbankkorrekturantrag + DSGVO 4–12 Wochen
OFAC SDN-Treffer OFAC (US Treasury) OFAC Reconsideration Request 6–18 Monate
EU-Sanktionstreffer EU-Rat Klage beim CJEU / Ratsüberprüfung 12–24 Monate
OFSI-Treffer (UK) HM Treasury / OFSI OFSI Review / Lizenzantrag 3–12 Monate
UN-Sanktionstreffer UN Security Council UN Focal Point-Verfahren 12–36 Monate
Adverse Media Screening-Datenbanken DSGVO-Löschersuchen + Gegendarstellung 4–8 Wochen
Kombination aller drei Mehrere Quellen Koordinierte Multi-Track-Strategie variabel

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen PEP, Sanktionen und Adverse Media?

PEP-Status beschreibt eine herausgehobene politische oder öffentliche Position und führt zu erhöhter Sorgfaltspflicht (EDD). Sanktionen sind offiziell verhängte staatliche Maßnahmen — eine Person oder ein Unternehmen steht auf einer Sanktionsliste einer Regierung oder internationalen Organisation. Adverse Media bezeichnet negative Medienberichte ohne offizielle Sanktionierung. Alle drei können unabhängig oder gleichzeitig auftreten und zu ähnlichen Konsequenzen führen.

Nach der EU-Geldwäscherichtlinie gilt PEP-Status mindestens 12 bis 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt. In der Praxis behalten viele Datenbankanbieter den Status jedoch deutlich länger bei — in einigen Fällen über viele Jahre. Es ist möglich, bei den Datenbankanbietern eine Überprüfung und Korrektur zu beantragen, was jedoch Dokumentation und oft anwaltliche Unterstützung erfordert.

Ja, das ist möglich und in der Praxis nicht selten. Eine Person oder ein Unternehmen kann gleichzeitig auf der OFAC SDN-Liste, der EU-Sanktionsliste, der OFSI UK-Liste und der UN-Sanktionsliste stehen. Jede Liste erfordert ein separates Anfechtungsverfahren bei der jeweils zuständigen Behörde. Wir koordinieren alle Verfahren parallel.

In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontosperrung sehr hoch — und die Bank wird erfahrungsgemäß ohne substanzielle externe Intervention nicht reagieren. Wir empfehlen in solchen Fällen sofortiges Handeln: gleichzeitige Bearbeitung aller drei Aspekte, koordinierte Kommunikation mit der Bank und parallele Anfechtungsverfahren bei den zuständigen Behörden.

Ja. Sie können direkt bei den großen Screening-Anbietern (Refinitiv, Dow Jones, LexisNexis) Auskunftsanträge nach DSGVO Art. 15 stellen. Zusätzlich können Sie OFAC’s öffentliche SDN-Suche, die EU Consolidated Sanctions List und die OFSI Consolidated List selbst durchsuchen. Für eine vollständige Überprüfung empfehlen wir eine professionelle Due-Diligence-Analyse, da viele Datenbanken nicht öffentlich zugänglich sind.

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