World-Check-Überprüfung
World-Check (Refinitiv/LSEG): Überprüfung und Anfechtung fehlerhafter Einträge.
Was ist World-Check?
World-Check ist eine Risikodatenbank von Refinitiv (LSEG — London Stock Exchange Group) und gilt als die weltweit größte ihrer Art mit mehr als 40.000 Abonnenten in Banken, Finanzinstituten, Versicherungen, Ratingagenturen und Regulierungsbehörden. Jeder KYC- oder AML-Screeningprozess eines globalen Finanzinstituts nutzt World-Check in irgendeiner Form.
Ein Eintrag in World-Check — auch wenn er fehlerhaft ist — kann dazu führen, dass Sie von nahezu jedem regulierten Finanzinstitut weltweit als Hochrisikoperson eingestuft werden.
Eintragstypen in World-Check
- Sanktionen: Personen oder Unternehmen auf OFAC-SDN-Liste, EU-Sanktionsliste, UN-Sanktionsliste und anderen nationalen Sanktionsregimen.
- Politisch exponierte Personen (PEP): Amtsträger, ihre Familienmitglieder und enge Geschäftspartner — auch ehemalige Amtsträger bleiben oft langfristig gelistet.
- Negative Medien (Adverse Media): Personen oder Unternehmen, über die in seriösen Medien negativ berichtet wurde — Korruptionsvorwürfe, Betrugsermittlungen, Geldwäscheverdacht.
- Strafverfolgungsbehörden: Internationale Haftbefehle, Interpol-Rotnotizen, laufende Ermittlungen.
Subject Access Request (SAR) an LSEG
Nach der DSGVO haben Sie das Recht, von LSEG (Refinitiv) Auskunft über alle in World-Check gespeicherten Daten zu Ihrer Person oder Ihrem Unternehmen zu verlangen. Der SAR-Prozess läuft über das LSEG-Datenschutzportal. LSEG ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen zu antworten.
Wir stellen den SAR in Ihrem Namen, analysieren die erhaltenen Daten auf Fehler und entwickeln eine maßgeschneiderte Anfechtungsstrategie.
Strategie: Aktualisierung vs. Löschung
Nicht jeder World-Check-Eintrag kann oder sollte gelöscht werden. Unsere Strategie hängt von der Art des Eintrags ab:
- Löschung: Sinnvoll bei faktisch falschen Einträgen, abgelaufenen oder veralteten Daten sowie bei Einträgen, für die keine gültige Rechtsgrundlage mehr besteht.
- Aktualisierung/Korrektur: Sinnvoll bei Einträgen, die inhaltlich teilweise korrekt sind, aber veraltete oder missverständliche Informationen enthalten — z.B. wenn ein PEP-Status erloschen ist oder Ermittlungen eingestellt wurden.
Auswirkungen von World-Check-Fehlern auf Bankbeziehungen
World-Check-Fehleinträge haben besonders schwerwiegende Folgen für internationale Bankbeziehungen und Korrespondenzbankbeziehungen. Da Korrespondenzbanken — also die Banken, über die internationale Zahlungen abgewickelt werden — World-Check für ihre eigene Risikoprüfung nutzen, kann ein einziger falscher Eintrag dazu führen, dass Überweisungen weltweit blockiert werden, ohne dass Ihre Hausbank direkt etwas tun kann.
Anfechtungsphasen im Überblick
| Phase | Maßnahme | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| 1. Datenbeschaffung | SAR an LSEG stellen, World-Check-Bericht anfordern | Sofort bis 30 Tage |
| 2. Fehleranalyse | Einträge prüfen, Fehlertyp klassifizieren | 1–5 Werktage |
| 3. Formale Anfechtung | Schriftliche Anfechtung mit Belegen an LSEG | Einreichung innerhalb 14 Tage |
| 4. LSEG-Prüfung | LSEG überprüft Antrag intern | 30–60 Tage |
| 5. Eskalation | Bei Ablehnung: Datenschutzbehörde, ggf. Klage | 60–120 Tage |
Häufig gestellte Fragen
Wie beantrage ich Zugang zu meinem World-Check-Eintrag?
Sie stellen einen Subject Access Request (SAR) über das LSEG-Datenschutzportal oder schriftlich an die Datenschutzabteilung von LSEG. Fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises oder bei Unternehmen die relevanten Firmendokumente bei. LSEG muss innerhalb von 30 Tagen antworten. Unsere Anwälte bereiten den SAR professionell auf und stellen ihn in Ihrem Namen.
Mein Unternehmen hat einen World-Check-Eintrag — wie wirkt sich das auf meine Bankkonten aus?
Jedes Finanzinstitut, das World-Check nutzt, wird Ihr Unternehmen als Hochrisikokunde einstufen. Das kann zur Kündigung bestehender Konten, zur Ablehnung neuer Konten und zur Blockierung von Zahlungsströmen über Korrespondenzbanken führen. Wir handeln schnell, um den Eintrag anzufechten und Ihre Bankfähigkeit wiederherzustellen.
Kann ich einen World-Check-Eintrag löschen lassen, auch wenn er auf wahren Fakten basiert?
In bestimmten Fällen ja — wenn die Information veraltet ist und keine aktuelle Gefahr mehr darstellt (z.B. eine Ermittlung, die eingestellt wurde), oder wenn die Daten nach DSGVO nicht mehr gespeichert werden dürfen. LSEG ist verpflichtet, veraltete und irrelevante Informationen zu entfernen. Wir analysieren Ihren Fall und prüfen, welche rechtliche Grundlage für eine Löschung besteht.
Was ist der Unterschied zwischen einem World-Check-Eintrag und einem Sanktionseintrag?
World-Check ist eine private Datenbank, die Sanktionseinträge (OFAC, EU, UN) aggregiert, aber auch eigene Kategorien wie PEP und adverse Medien enthält. Ein Sanktionseintrag bedeutet, dass Sie auf einer offiziellen Regierungsliste stehen — das ist ein separates, schwerwiegenderes Problem. World-Check-Einträge können auch ohne einen offiziellen Sanktionseintrag entstehen, z.B. allein aufgrund negativer Medienberichte.
Wie lange bleibt ein World-Check-Eintrag nach einer Korrektur in den Systemen der Banken aktiv?
Selbst nach einer Korrektur durch LSEG aktualisieren die abonnierenden Banken ihre lokalen Datenbanken mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. Manche Banken synchronisieren täglich, andere wöchentlich oder monatlich. Wir empfehlen daher, nach einer World-Check-Korrektur proaktiv Ihre Bank zu informieren und eine erneute KYC-Prüfung zu beantragen.