Dienstleistungen

Unser Leistungsspektrum: internationale Sanktionsrecht-Experten.

Unser Leistungsspektrum im Sanktionsrecht

Unsere Kanzlei ist auf internationales Sanktionsrecht spezialisiert und bietet umfassende Rechtsdienstleistungen für Unternehmen, Privatpersonen und Finanzinstitute weltweit. Mit über 100 erfolgreich bearbeiteten Fällen in mehr als 40 Ländern verfügen wir über die Expertise und Erfahrung, die in diesem komplexen Rechtsgebiet erforderlich ist.

OFAC-Anwälte: Spezialisierte US-Sanktionsberatung

Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums verwaltet die wichtigsten US-Sanktionsprogramme. Unsere OFAC-spezialisierten Anwälte unterstützen Sie bei:

  • Anträgen auf Streichung von der SDN-Liste (Delisting)
  • Lizenzanträgen für spezifische Transaktionen
  • OFAC-Compliance-Programmen und internen Audits
  • Verteidigung bei OFAC-Ermittlungen und Bußgeldverfahren

EU-Sanktionen und OFSI UK

Neben US-Sanktionen decken wir das gesamte Spektrum europäischer Sanktionsregimes ab. Die EU hat in den letzten Jahren besonders umfangreiche Sanktionsprogramme gegen Russland, Belarus, Iran und weitere Länder eingeführt. Das britische Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI) verwaltet eigenständige UK-Sanktionen nach dem Brexit. Wir beraten zu allen drei Systemen und ihrer Überschneidung.

Sanktionsprogramme nach Ländern

Wir bieten spezialisierte Beratung zu folgenden Länderprogrammen: Iran (JCPOA-Sanktionen, sekundäre Ölsanktionen), Russland (OFAC SDN-Liste, EU-Sanktionspakete, Exportkontrollen), Venezuela (EO 13884), Sudan (Darfur-Programm), Nordkorea, Belarus, Myanmar, Kuba sowie weitere Programme.

Datenbankstreitigkeiten

Ein wachsendes Problemfeld sind fehlerhafte Einträge in Compliance-Datenbanken wie LexisNexis Bridger oder World-Check (Refinitiv). Falsche oder veraltete Einträge können dazu führen, dass Unternehmen oder Privatpersonen zu Unrecht mit sanktionierten Parteien gleichgesetzt werden und dadurch Bankkonten verlieren oder Geschäftsbeziehungen abgebrochen werden. Wir vertreten Mandanten bei der Berichtigung solcher Einträge.

AML/KYC-Compliance und BOI-Meldepflicht

Geldwäscheprävention (AML) und Kundenidentifizierung (KYC) sind eng mit Sanktions-Compliance verknüpft. Wir beraten Finanzinstitute und Unternehmen bei der Implementierung konformer Compliance-Systeme. Zusätzlich unterstützen wir bei der Erfüllung der Meldepflichten nach dem Corporate Transparency Act (Beneficial Ownership Information — BOI).

Warum wir?

  • 100+ erfolgreich abgeschlossene Fälle in Sanktionsrecht und verwandten Bereichen
  • 40+ Länder — internationale Reichweite und lokales Verständnis
  • Kostenlose und vertrauliche Erstberatung — ohne Verpflichtung
  • Mehrsprachiges Team — wir kommunizieren in Ihrer Sprache

Wie wir arbeiten

Unser strukturierter Ansatz gewährleistet optimale Ergebnisse für unsere Mandanten:

  1. Erstberatung: Kostenlose Analyse Ihres Falls und Einschätzung der Erfolgsaussichten
  2. Analyse: Tiefgehende rechtliche Prüfung aller relevanten Sanktionsregimes und Ihrer spezifischen Situation
  3. Strategie: Entwicklung einer maßgeschneiderten Vorgehensweise
  4. Durchführung: Aktive Vertretung bei Behörden und Gerichten
  5. Nachverfolgung: Überwachung der Umsetzung und Anpassung bei neuen Entwicklungen

Leistungsübersicht

Leistungsbereich Behörden Zielgruppe Typisches Ergebnis
SDN-Delisting OFAC (USA) Designierte Personen/Unternehmen Streichung von der SDN-Liste
OFAC-Lizenzanträge OFAC (USA) Unternehmen, Einzelpersonen Genehmigung spezifischer Transaktionen
EU-Sanktionsberatung EU-Kommission, nationale Behörden Unternehmen mit EU-Bezug Compliance-Sicherheit, Freigaben
OFSI UK-Vertretung OFSI (UK) UK-ansässige Unternehmen Lizenzen, Delistings
Datenbankkorrektur LexisNexis, World-Check Fehlerhaft gelistete Parteien Entfernung falscher Einträge
AML/KYC-Compliance FinCEN, FCA, BaFin Finanzinstitute, Unternehmen Konformes Compliance-System

Häufig gestellte Fragen

Bieten Sie eine kostenlose Erstberatung an?

Ja. Wir bieten jedem neuen Mandanten eine kostenlose und vollständig vertrauliche Erstberatung an. In diesem Gespräch analysieren wir Ihre Situation, geben eine erste rechtliche Einschätzung und erläutern die möglichen Vorgehensweisen — ohne jede Verpflichtung Ihrerseits.

Absolut. Wir haben Erfahrung in über 40 Ländern und vertreten regelmäßig europäische, asiatische und lateinamerikanische Mandanten gegenüber US-amerikanischen und europäischen Sanktionsbehörden. Internationale Sanktionsfälle erfordern oft eine koordinierte Strategie über mehrere Rechtsordnungen hinweg.

Obwohl diese Systeme ähnliche Ziele verfolgen, unterscheiden sie sich in ihrer rechtlichen Grundlage, den designierten Personen und den Ausnahmeregelungen. Ein Unternehmen kann nach EU-Recht sanktioniert, aber von OFAC noch nicht erfasst sein — und umgekehrt. Wir koordinieren Ihre Strategie über alle relevanten Regime hinweg.

Fehlerhafte Datenbankeinträge (z.B. bei World-Check oder LexisNexis) sind häufiger als man denkt. Wir kontaktieren die Datenbankbetreiber direkt, legen entsprechende Nachweise vor und verlangen die Korrektur oder Löschung des Eintrags. Parallel dazu können wir Ihre Bank beraten, wie sie mit solchen Situationen umzugehen hat.

Das variiert erheblich je nach Art des Falls. Eine OFAC-Lizenz kann in dringenden Fällen innerhalb weniger Wochen erteilt werden. SDN-Delisting-Verfahren dauern typischerweise 6–18 Monate. Datenbankstreitigkeiten können in 1–3 Monaten gelöst werden. Wir informieren Sie stets über den aktuellen Stand und arbeiten auf eine schnellstmögliche Lösung hin.

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