Anwalt für Geldwäschebekämpfung (AML)

Anwälte für AML/CFT-Compliance und Geldwäschebekämpfung.

Regulatorischer Rahmen der Geldwäschebekämpfung

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) ist durch ein dichtes internationales Regelwerk geprägt. Die wichtigsten Grundlagen bilden die FATF-Empfehlungen (Financial Action Task Force) als globaler Standard, die EU-Geldwäscherichtlinien (AMLD) — mittlerweile in der 6. Generation — sowie die FinCEN-Regeln des US-amerikanischen Financial Crimes Enforcement Network. Hinzu kommen nationale Umsetzungsgesetze wie das deutsche Geldwäschegesetz (GwG). Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, müssen häufig mehrere dieser Regime gleichzeitig einhalten.

Wer ist zur AML-Compliance verpflichtet?

Der Kreis der AML-Verpflichteten ist in den letzten Jahren erheblich erweitert worden:

  • Banken und Kreditinstitute — Kernbereich der AML-Regulierung
  • Fintechs und Zahlungsdienstleister — E-Geld-Institute, Zahlungsplattformen
  • Rechtsanwälte und Notare — bei bestimmten Transaktionen (Immobilien, Gesellschaftsrecht)
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Immobilienmakler — bei Kauf/Verkauf von Immobilien
  • Krypto-Exchanges und Virtual Asset Service Provider (VASPs) — nach der 5. und 6. AMLD
  • Kunsthändler und Auktionshäuser ab bestimmten Schwellenwerten

Kernelemente eines AML-Compliance-Programms

Ein wirksames AML-Programm umfasst mehrere Pflichtbestandteile:

  • Schriftliche Richtlinien und Verfahren: Dokumentierte interne Regeln zur Geldwäscheprävention
  • Compliance-Beauftragter (MLRO/Geldwäschebeauftragter): Verantwortliche Person für AML-Fragen
  • KYC/CDD (Know Your Customer / Customer Due Diligence): Identifizierung und Überprüfung von Kunden
  • Transaktionsüberwachung: Automatisierte und manuelle Kontrolle auffälliger Zahlungsströme
  • Verdachtsmeldungen (STR/SAR): Meldung an die zuständige Financial Intelligence Unit (FIU)
  • Mitarbeiterschulungen: Regelmäßige Sensibilisierung und Weiterbildung des Personals
  • Risikobewertung: Dokumentierte Analyse des unternehmenseigenen Geldwäscherisikos

AML und Sanktions-Compliance: Unterschiede und Überschneidungen

AML-Compliance und Sanktions-Compliance sind zwei unterschiedliche Regime — sie unterscheiden sich in ihrer rechtlichen Grundlage, den zuständigen Behörden und den Zielen. Dennoch sind sie eng miteinander verknüpft: Sanktionsverstöße lösen häufig AML-Ermittlungen aus und umgekehrt. Transaktionen mit sanktionierten Parteien stellen typischerweise auch AML-Indikatoren dar. Unternehmen sollten beide Programme koordiniert implementieren und regelmäßig auf Überschneidungen prüfen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Konsequenzen von AML-Verstößen können gravierend sein:

  • Bußgelder: Millionenschwere Geldstrafen durch Aufsichtsbehörden (BaFin, FCA, FinCEN)
  • Strafverfolgung: Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Compliance-Beauftragten
  • Lizenzentzug: Verlust der Bankerlaubnis oder Geschäftsgenehmigung
  • Reputationsschaden: Öffentliche Bekanntmachung von Verstößen
  • Vertragskündigung: Verlust von Bankbeziehungen (Derisking)

Wie wir helfen

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der vollständigen AML/CFT-Compliance: von der Erstellung und Überprüfung interner Richtlinien über die Schulung von Mitarbeitern bis hin zur Verteidigung bei behördlichen Ermittlungen. Wir beraten sowohl Unternehmen, die ihr Compliance-Programm aufbauen wollen, als auch solche, die bereits im Fokus einer Behörde stehen.

Überblick: AML-Pflichten nach Unternehmenstyp

Unternehmenstyp Wichtigste Pflichten Zuständige Behörde (DE) Bußgeldrahmen
Banken / Kreditinstitute KYC, Transaktionsüberwachung, STR, Risikoanalyse BaFin Bis zu 5 Mio. € / 10 % Jahresumsatz
Fintechs / Zahlungsdienste KYC, Transaktionsmonitoring, Travel Rule BaFin Bis zu 5 Mio. € / 10 % Jahresumsatz
Krypto-Exchanges (VASPs) KYC, AML-Programm, Travel Rule, Lizenzpflicht BaFin Bis zu 5 Mio. € / 10 % Jahresumsatz
Rechtsanwälte / Notare KYC bei Transaktionen, STR Rechtsanwaltskammern Bis zu 100.000 €
Immobilienmakler KYC, Barzahlungsverbot über 10.000 € Bezirksbehörden Bis zu 100.000 €

Häufig gestellte Fragen

Was ist AML und warum ist es für mein Unternehmen relevant?

AML steht für Anti-Money Laundering (Geldwäschebekämpfung). Die Regulierung verpflichtet eine Vielzahl von Unternehmen — nicht nur Banken — zur Einführung von Kontrollsystemen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Relevanz besteht u.a. für Finanzdienstleister, Krypto-Exchanges, Immobilienmakler, Anwälte und Wirtschaftsprüfer. Verstöße können mit hohen Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.

Ja, unter bestimmten Umständen. Rechtsanwälte sind zur AML-Compliance verpflichtet, wenn sie bei Immobilientransaktionen, Gesellschaftsgründungen, der Verwaltung von Mandantengeldern oder ähnlichen Tätigkeiten mitwirken. Das Mandatsgeheimnis schützt nicht automatisch vor AML-Pflichten. Wir beraten Sie bei der konkreten Abgrenzung Ihrer Pflichten.

AML-Compliance zielt auf die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ab und wird durch Gesetze wie das deutsche GwG oder die EU-Geldwäscherichtlinien geregelt. Sanktions-Compliance befasst sich mit Handelsverboten und Finanzsperren gegenüber bestimmten Personen oder Ländern und wird z.B. durch OFAC (USA), EU-Sanktionsverordnungen oder OFSI (UK) geregelt. Beide Regime überschneiden sich, da Sanktionsverstöße häufig auch AML-Tatbestände erfüllen.

Typische Schwachstellen sind: fehlende oder veraltete Risikoanalysen, unzureichende KYC-Dokumentation, mangelnde Schulung von Mitarbeitern, keine oder verspätete Verdachtsmeldungen sowie fehlende Nachweise für die Wirksamkeit des Compliance-Programms. Wir führen interne Audits durch und helfen bei der Behebung von Compliance-Lücken.

Die Unterlassung einer Verdachtsmeldung (STR/SAR) kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden und persönliche Konsequenzen für Geldwäschebeauftragte und Geschäftsführer haben. Zudem können erhebliche Bußgelder gegen das Unternehmen verhängt werden. Es gilt: Im Zweifel immer melden — eine Verdachtsmeldung führt nicht automatisch zu einer Strafanzeige, schützt aber vor Haftung.

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