Was sind blockierte Vermögenswerte?

Erklärung zu OFAC-blockierten Vermögenswerten und Ihren Rechten und Optionen.

Definition: Was sind blockierte Vermögenswerte?

Vermögenswerte gelten als “blockiert” (eingefroren) im Sinne des US-Sanktionsrechts, wenn ihr Eigentümer, Inhaber oder Nutznießer auf der SDN-Liste (Specially Designated Nationals and Blocked Persons List) der OFAC eingetragen ist, oder wenn die Vermögenswerte mit einer sanktionierten Region oder einem sanktionierten Land in Verbindung stehen. Die Blockierung tritt kraft Gesetzes ein — sie bedarf keiner behördlichen Einzelentscheidung.

Blockierte Vermögenswerte müssen unverzüglich eingefroren und dürfen weder übertragen, belastet, bezahlt, exportiert noch anderweitig bewegt oder genutzt werden, es sei denn, OFAC erteilt ausdrücklich eine Genehmigung.

Rechtliche Grundlage: IEEPA und weitere Gesetze

Die primäre Rechtsgrundlage für US-Wirtschaftssanktionen ist der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) von 1977. Er ermächtigt den US-Präsidenten, in nationalen Notstandssituationen den Wirtschaftsverkehr mit ausländischen Staaten oder Personen zu regulieren und Vermögenswerte einzufrieren. Weitere relevante Gesetze sind:

  • Trading with the Enemy Act (TWEA) — für historische Feindstaaten-Sanktionen
  • Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act (CAATSA) — für Russland, Iran, Nordkorea
  • Global Magnitsky Act — für Menschenrechtsverletzungen weltweit

Wer ist verpflichtet, Vermögenswerte einzufrieren?

Zur Einfrierung verpflichtet sind alle US-Personen — d. h. US-Bürger, ständige Einwohner (Green Card), in den USA eingetragene Unternehmen sowie alle Personen oder Unternehmen, die sich physisch in den USA befinden. Darüber hinaus gilt: Jede Transaktion in US-Dollar, die über ein US-Korrespondenzkonto abgewickelt wird, unterliegt US-Sanktionsrecht — auch wenn keine der beteiligten Parteien US-amerikanisch ist.

Dies bedeutet praktisch, dass internationale Banken mit US-Lizenz, US-Niederlassung oder US-Korrespondenzbeziehungen de facto ebenfalls US-Sanktionen einhalten müssen.

Blockiert vs. konfisziert: Ein wichtiger Unterschied

Es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen blockierten und konfiszierten Vermögenswerten:

  • Blockiert (eingefroren): Der Eigentümer behält rechtlich sein Eigentum, kann aber nicht darüber verfügen. Die Blockierung ist reversibel — durch Delisting oder Lizenz kann der Zugang wiederhergestellt werden.
  • Konfisziert (dauerhaft übertragen): Das Eigentum geht dauerhaft auf den Staat über. Im Rahmen von OFAC-Sanktionen ist echte Konfiszierung selten; sie kommt hauptsächlich in Strafverfahren vor.

Typische Szenarien für Vermögensblockierungen

Szenario Blockierungsursache Mögliche Lösung
Firmenkonto mit sanktioniertem Miteigentümer 50%-Regel: Unternehmen im Eigentum eines SDN wird ebenfalls blockiert Umstrukturierung + Lizenzantrag
Immobilie mit SDN-Verbindung SDN als Miteigentümer oder Hypothekengläubiger Delisting des SDN + Übertragungslizenz
Erbschaft aus sanktioniertem Land Herkunft der Gelder aus sanktionierter Region Humanitäre Lizenz oder spezifische Lizenz
Zahlungsanweisung über US-Bank blockiert Empfänger oder Sender auf SDN-Liste Nachweis der Verwechslung oder Lizenz
Konto eines namentlich ähnlichen Dritten Falsch-positiver Treffer im Screening Identitätsnachweis und Freigabedokumentation

Häufig gestellte Fragen

Wie erfahre ich, ob meine Vermögenswerte von OFAC blockiert wurden?

In der Regel werden Sie von Ihrer Bank oder dem Finanzdienstleister informiert, dass eine Transaktion angehalten oder ein Konto eingefroren wurde. Sie können auch die öffentlich zugängliche SDN-Liste der OFAC einsehen, um zu prüfen, ob Ihr Name oder das Ihrer Gegenpartei dort aufgeführt ist. Bei Unsicherheit empfehlen wir eine rechtliche Prüfung.

Ja. Die sogenannte “50%-Regel” der OFAC besagt, dass ein Unternehmen, das zu 50 % oder mehr direkt oder indirekt im Besitz einer sanktionierten Person ist, ebenfalls als blockiert gilt — auch wenn das Unternehmen selbst nicht auf der SDN-Liste steht. Diese Regel gilt auch für indirekte Beteiligungsketten.

Nein. Blockierte Vermögenswerte bleiben im Eigentum des ursprünglichen Inhabers. Durch ein erfolgreiches Delisting oder eine OFAC-Lizenz kann der volle Zugang wiederhergestellt werden. Es ist jedoch wichtig, schnell zu handeln und die richtigen Verfahren einzuleiten, um keine Fristen zu versäumen.

Die SDN-Liste (Specially Designated Nationals and Blocked Persons List) ist eine von OFAC geführte Datenbank mit Personen, Unternehmen und Organisationen, die US-Sanktionen unterliegen. Eine Aufnahme erfolgt durch eine Executive Order des US-Präsidenten oder aufgrund von Kongressgesetzen, wenn konkrete Hinweise auf terroristische Aktivitäten, Proliferation, Korruption oder andere sanktionswürdige Handlungen vorliegen.

Ja. Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten: Sie können eine administrative Überprüfung bei OFAC beantragen, einen Delisting-Antrag stellen oder — falls OFAC rechtswidrig gehandelt hat — den Klageweg vor US-Bundesgerichten beschreiten. Unsere Kanzlei berät Sie zu den Erfolgsaussichten und begleitet Sie durch alle Verfahrensstufen.

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