OFAC-Sanktionsanwalt

Erfahrene OFAC-Sanktionsanwälte: 100+ gelöste Fälle in 40+ Ländern.

Wer wir sind

Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf US-Sanktionsrecht und internationales Sanktionsrecht spezialisiert. Mit über 100 erfolgreich abgeschlossenen Fällen in mehr als 40 Ländern verfügen wir über eine einzigartige Expertise in der Vertretung gegenüber OFAC (Office of Foreign Assets Control) des US-Finanzministeriums. Unsere Mandanten kommen aus aller Welt — von Europa über den Nahen Osten bis hin zu Lateinamerika und Asien.

Was wir tun

Unser OFAC-Leistungsspektrum umfasst:

  • SDN-Delisting: Antrag auf Streichung von der SDN-Liste (Specially Designated Nationals) — dem Kernstück der US-Sanktionslisten
  • OFAC-Lizenzen: Beantragung von General Licenses und Specific Licenses für erlaubte Transaktionen
  • Durchsetzungsverteidigung: Vertretung bei OFAC-Untersuchungen und Bußgeldverfahren
  • Compliance-Beratung: Aufbau und Überprüfung von OFAC-Compliance-Programmen
  • Transaktionsprüfung: Vorabprüfung geplanter Transaktionen auf Sanktionsrisiken
  • Sekundäre Sanktionen: Beratung nicht-US-amerikanischer Unternehmen zu US-Sekundärsanktionen

Unser Arbeitsprozess

  1. Mandatsannahme: Kostenlose, vertrauliche Erstberatung und Fallanalyse
  2. Fallanalyse: Tiefgehende rechtliche Prüfung aller relevanten Sanktionsprogramme und individuellen Umstände
  3. Strategie: Entwicklung einer maßgeschneiderten Vorgehensweise mit klaren Erfolgschancen
  4. OFAC-Einreichung: Professionelle Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Anträge
  5. Verhandlung: Aktive Kommunikation mit OFAC und Reaktion auf Rückfragen
  6. Lösung: Herbeiführung des bestmöglichen Ergebnisses — Delisting, Lizenz oder eingestelltes Verfahren

Sekundäre Sanktionen: Auch für Nicht-US-Unternehmen relevant

US-Sekundärsanktionen können auch Unternehmen treffen, die keinen Sitz in den USA haben und keine US-Staatsbürger beschäftigen. Wer mit sanktionierten Parteien aus dem Iran, Russland, Venezuela, Nordkorea oder Kuba Geschäfte macht, riskiert, vom US-Finanzsystem ausgeschlossen zu werden — selbst wenn die Transaktion vollständig in Euro abgewickelt wird. Wir beraten europäische und internationale Unternehmen zu diesem oft unterschätzten Risiko.

Unsere Fallstatistik

  • 100+ erfolgreich abgeschlossene Fälle in Sanktionsrecht
  • 40+ Länder — globale Reichweite und lokales Verständnis
  • Schwerpunkte: Iran, Russland, Venezuela, Kuba, DPRK (Nordkorea), Sudan
  • Mandanten: Privatpersonen, Unternehmen, Finanzinstitute, Staatsangehörige aus 40+ Nationen

Kostenlose Erstberatung

Wir bieten jedem neuen Mandanten eine kostenlose und vollständig vertrauliche Erstberatung an. In diesem Gespräch analysieren wir Ihren Fall, bewerten die Erfolgsaussichten und erklären die möglichen Vorgehensweisen — ohne jede Verpflichtung Ihrerseits. Kontaktieren Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular oder per E-Mail.

OFAC-Sanktionsprogramme: Übersicht

Sanktionsprogramm Zielland / -gruppe Typische Mandate Besonderheiten
Iran Sanctions Iran SDN-Delisting, Lizenzen, Sekundärsanktionen Umfangreichstes OFAC-Programm; Sekundärsanktionen für Nicht-US-Unternehmen
Russia/Ukraine-Related Sanctions Russland, Ukraine SDN-Delisting, EO 14024-Compliance, Lizenzen Stark expandiert seit 2022; Exportkontrollen
Venezuela Sanctions (EO 13884) Venezuela Lizenzen, Compliance-Beratung Vollständiges Regierungsembargo seit 2019
Cuba Sanctions (CACR) Kuba Lizenzen, Reiseregelungen, Überweisungen Historisch ältestes US-Sanktionsprogramm
North Korea Sanctions (DPRK) Nordkorea SDN-Verteidigung, Sekundärsanktionen Weitreichende Sekundärsanktionen; Schifffahrt
Global Magnitsky Weltweit (Einzelpersonen) SDN-Delisting, Lizenzanträge Menschenrechts- und Korruptionsbekämpfung

Häufig gestellte Fragen

Was ist die SDN-Liste und was passiert, wenn man draufsteht?

Die SDN-Liste (Specially Designated Nationals and Blocked Persons List) ist die zentrale US-Sanktionsliste von OFAC. Wer auf der SDN-Liste steht, hat seine Vermögenswerte in den USA eingefroren, US-Personen dürfen keine Geschäfte mit ihm machen, und er ist de facto vom USD-basierten Finanzsystem abgeschnitten. Eine SDN-Listung hat massive wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen und kann durch ein Delisting-Verfahren angefochten werden.

Ein OFAC-Delisting-Verfahren dauert typischerweise 6–18 Monate, kann aber in komplexen Fällen auch länger andauern. Der Prozess beinhaltet die Einreichung eines detaillierten Petitionsschreibens mit rechtlichen Argumenten und Belegen, gefolgt von einer OFAC-Prüfung und möglichen Rückfragen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und maximieren die Erfolgsaussichten.

Ja, durch sogenannte Sekundärsanktionen. US-Sekundärsanktionen können Personen und Unternehmen weltweit treffen, die mit bestimmten sanktionierten Parteien (z.B. aus dem Iran, Russland oder Venezuela) Geschäfte machen — selbst wenn kein US-Bezug zur Transaktion besteht. Auch Transaktionen in Nicht-USD-Währungen können betroffen sein, wenn sie über US-Korrespondenzbanken laufen.

Eine OFAC-Lizenz ist eine behördliche Genehmigung, die es erlaubt, trotz bestehender Sanktionen eine bestimmte Transaktion durchzuführen. Es gibt General Licenses (für bestimmte Kategorien von Transaktionen automatisch gültig) und Specific Licenses (individuell beantragt). Typische Gründe für einen Lizenzantrag sind humanitäre Transaktionen, Rechtsbeistand, die Abwicklung bestehender Verträge oder die Repatriierung von Vermögenswerten.

Die Erstberatung ist vertraulich und unverbindlich. Sie schildern uns Ihren Fall — per E-Mail oder Telefon — und wir analysieren die Sanktionssituation, bewerten die Erfolgsaussichten und erklären die rechtlichen Optionen. Nach der Erstberatung entscheiden Sie, ob und wie Sie unser Mandat erteilen möchten. Es entstehen Ihnen keinerlei Kosten durch das Erstgespräch.

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