Sanktionen Saudi-Arabien

Überblick über die US- und EU-Sanktionen gegen Saudi-Arabien.

Im Gegensatz zu umfassenden Sanktionsregimen gegen Länder wie Iran oder Nordkorea gibt es gegen Saudi-Arabien keine allgemeinen US-Handelssanktionen. Das OFAC verhängt jedoch gezielte Sanktionen gegen einzelne Personen und Einrichtungen aus Saudi-Arabien — insbesondere im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung und Menschenrechtsverletzungen.

OFAC-SDN-Designierungen gegen saudische Personen

Das OFAC hat mehrere saudische Staatsangehörige und Einrichtungen in die Specially Designated Nationals (SDN)-Liste aufgenommen, hauptsächlich aus folgenden Gründen:

  • Terrorismusfinanzierung: Personen mit Verbindungen zu Al-Qaida, Hamas und anderen terroristischen Organisationen
  • Khashoggi-Fall: Sanktionen nach dem Global Magnitsky Act gegen direkt beteiligte Personen beim Mord an Jamal Khashoggi (2018)
  • Proliferationsfinanzierung: Einschränkungen bei Technologietransfers mit Bezug zu Massenvernichtungswaffen

EU-Sanktionen gegen Saudi-Arabien

Die Europäische Union hat im Jahr 2019 im Zusammenhang mit dem Mord an Jamal Khashoggi gezielte Sanktionen — Einreiseverbote und Vermögenssperrungen — gegen bestimmte saudische Staatsangehörige verhängt. Diese Sanktionen sind unabhängig vom US-Sanktionsregime, können jedoch für europäische Unternehmen mit Kunden oder Partnern aus Saudi-Arabien relevant sein.

Allgemeiner Handel mit Saudi-Arabien

Transaktionen mit nicht-designierten saudischen Unternehmen und Privatpersonen sind grundsätzlich erlaubt. Dennoch sollten Unternehmen und Investoren folgende Sorgfaltspflichten einhalten:

  • Überprüfung aller Geschäftspartner auf SDN- und EU-Sanktionslisten
  • Prüfung von Verbindungen zu staatlichen Unternehmen oder Regierungsbeamten
  • Einhaltung von Anti-Geldwäsche-Vorschriften (AML/KYC)
  • Beachtung von Exportkontrollvorschriften (EAR, ITAR) bei Technologietransfers

Übersicht: Sanktionstypen gegen Saudi-Arabien

SanktionstypRechtsgrundlageBetroffene Personen/Sektoren
SDN-Designierung (Terrorismus)IEEPA, Executive OrdersPersonen mit Al-Qaida/Hamas-Verbindungen
Magnitsky-Sanktionen (Khashoggi)Global Magnitsky ActAm Mord beteiligte Personen
EU-Sanktionen (Khashoggi)EU-Beschluss 2019/1780Konkret benannte saudische Staatsangehörige
ExportkontrolleEAR / ITARDual-Use-Güter, Rüstungstechnologie

Rechtliche Beratung für Investoren und Unternehmen

Trotz des Fehlens umfassender Sanktionen birgt das Geschäft mit Saudi-Arabien regulatorische Risiken. Unsere Sanktionsrechtsexperten unterstützen Sie bei der Überprüfung von Geschäftspartnern, der Einrichtung von Compliance-Programmen und der Beurteilung von Transaktionen im Licht aktueller Sanktionsvorschriften.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es umfassende US-Sanktionen gegen Saudi-Arabien?

Nein. Anders als bei Iran, Nordkorea oder Russland gibt es keine umfassenden US-Handelssanktionen gegen Saudi-Arabien als Land. Allerdings sind bestimmte Personen und Einrichtungen auf der SDN-Liste — mit diesen sind Transaktionen verboten.

Hauptsächlich Personen mit nachgewiesenen Verbindungen zu Terrororganisationen (Al-Qaida, Hamas) sowie Personen, die im Zusammenhang mit dem Mord an Journalist Jamal Khashoggi nach dem Global Magnitsky Act sanktioniert wurden.

Die EU verhängte 2019 gezielte Sanktionen (Einreiseverbote und Vermögenssperrungen) gegen mehrere saudische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem Khashoggi-Mord. Diese gelten für alle EU-Bürger und EU-ansässigen Unternehmen.

Grundsätzlich ja, sofern die Geschäftspartner nicht auf Sanktionslisten stehen. Eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung — einschließlich Screening gegen SDN-, EU- und andere Sanktionslisten — ist jedoch vor jeder Geschäftsbeziehung unerlässlich.

Mindestens: Sanktions-Screening aller Counterparties, AML/KYC-Verfahren, Prüfung auf Exportkontrollbeschränkungen sowie laufende Überwachung auf Listungsänderungen. Für größere Investitionen empfehlen wir ein vollständiges Sanktions-Compliance-Programm.

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